Über die geplante Ausweisung neuer Siedlungsflächen hat der Landtagsabgeordnete Hermino Katzenstein mit Mitgliedern des Grünen Kreisverbandes Odenwald-Kraichgau beraten. Bis zum Monatsende sind Stellungnahmen zu den zahlreichen Änderungswünschen des Regionalplans Rhein-Neckar möglich.

„Wir wollen die „Netto-Null“ beim Flächenverbrauch“, sagt Hermino Katzenstein. Grüne und CDU haben im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung vereinbart, bis 2035 den Neuverbrauch an unbebauten Flächen auf Nett-Null zu begrenzen. Für jede neu zu bebauende Fläche wäre in gleichem Ausmaß an anderer Stelle bebaute Fläche zu entsiegeln. Erreicht werden soll dies u.a. durch Ausschöpfung der Potenziale der Innenentwicklung, Mittel dafür sind vor allem ein Aktionsplan zum „Flächensparen“ und entsprechende Förderprogramme des Landes.

In die entgegengesetzte Richtung weisen jedoch die geplanten Änderungen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Der Regionalverband Metropolregion Rhein-Neckar, der für die Planungen zuständig ist, setzt für die Suche nach geeigneten Bauflächen eigens Mitarbeitende als „Flächen-Scouts“ ein. Für neue Wohn- und Gewerbegebiete sollen in der Metropolregion Rhein-Neckar, die sich über die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen erstreckt, bis zu 840 Hektar (ha) unbebauter Fläche entsprechend umgewidmet werden. „Allein aus meinem Wahlkreis liegen 25 Änderungen aus elf Kommunen vor“, sagt Hermino Katzenstein (siehe Datei: Karte mit Änderungen ). „Im gesamten Rhein-Neckar-Kreis sind es 41 Änderungsentwürfe.“ Der größere Teil von rund 500 ha sei für gewerbliche Bauflächen, weitere fast 350 ha seien für neue Wohnbauten vorgesehen.

„Dabei gibt es in der Metropolregion noch ca. 3.500 ha ausgewiesene Flächen, die bebaut werden könnten“, sagt der grüne Kreisrat Wilfried Weisbrod. Er gehört als Grüner Vertreter der Verbandsversammlung der Metropolregion an und ist mit dem komplexen Planungsrecht vertraut. Weisbrod unterstreicht die Bedeutung des Einheitlichen Regionalplans: „Der Regionalplan ist verbindlich. Wer eine Fläche in Anspruch nehmen möchte, schaut in den Regionalplan.“ Die Flächennutzungspläne der Gemeinden werden von diesem abgeleitet. Ist eine Fläche erst einmal für eine Bebauung eingeplant, könne dies nur schwer wieder geändert werden, wenn sich beispielsweise ein Gemeinderat gegen die Bebauung einer Fläche positioniert. „Man bekommt Flächen leichter in den Regionalplan hinein als wieder heraus“, betont Hermino Katzenstein.

Weisbrod weist auf eine Vorgabe hin, die bei der erstmaligen Aufstellung des Regionalplanes im Jahr 2014 leitend war: „Entwicklung ist da sinnvoll, wo wir schon alles haben.“ Gemeint sind Orte, die entlang der S-Bahn-Strecken liegen und bereits über ausgebaute Straßen verfügen. Im Falle einer Siedlungserweiterung läge die Infrastruktur weitgehend vor; es müssten weniger Flächen versiegelt werden, um diese anzubinden.

Katzenstein stellt die für seinen Wahlkreis vorliegenden Änderungsentwürfe vor. Die Flächengrößen schwanken stark zwischen 0,1 ha bis 35 ha. „Manche Flächen scheinen auf den ersten Blick in Ordnung. Man muss jedoch genau hinschauen, welche Schutzgüter von einer Bebauung möglicherweise betroffen wären.“ In die Bewertung sind zahlreiche Faktoren einzubeziehen und jeweils zu gewichten. Es gibt Flächen, die sind wegen ihrer großen Artenvielfalt wichtig für den Artenschutz und als Verbindungsglied im Biotopverbund. Oder mit Blick auf die Folgen des Klimawandels notwendig als Kaltluftschneisen, um im Sommer ein nächtliches Abkühlen der aufgeheizten Orte zu ermöglichen. Dies wirkt sich stark auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner aus. Mehrere Flächen weisen besonders fruchtbare Böden auf, die für die Landwirtschaft gebraucht werden. Ein hügeliges Gebiet ist wegen seiner Lage für die Naherholung sehr beliebt – hier soll jedoch ein gemischtes Gewerbe- und Wohngebiet entstehen.

Ein großes Potential sieht der Landtagsabgeordnete Katzenstein im Innenbereich von Siedlungen, wo es häufig ungenutzte Brachflächen, Baulücken, leerstehende Wohnhäuser oder verfallende Gewerbeobjekte gebe. „Auch auf dem Dorf lassen sich im Zuge der Nachverdichtung sehr ansprechende Gebäude in die bestehende Bebauung einfügen.“

Die digitale Veranstaltung am Montagabend dient als Auftakt. Zu den vorliegenden Änderungswünschen im Gebiet des Kreisverbands Odenwald-Kraichgau wollen die Grünen Stellungnahmen erarbeiten, um einen nachhaltigen Umgang mit den begrenzt verfügbaren Flächen zu erreichen.

Noch bis zum 15. Juni 2021 liegen die Planungsunterlagen online zur Einsicht aus, wo direkt Stellungnahmen zu den einzelnen Flächen abgegeben werden können. Bis zum 29. Juni 2021 können Bürgerinnen und Bürger auf postalischem Wege oder per E-Mail ihre Einwendungen vorbringen.

Infos zur Beteiligung findet unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn/

Dokumente der Offenlegung https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn/beteiligung.php