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Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Adam-Siefert-Straße in Neckargemünd gibt es nach vielen Jahren endlich eine Perspektive auf eine sichere Querungsmöglichkeit über die B45. Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg hat sich für die Einrichtung einer Ampel ausgesprochen.

Ich freue mich sehr über diese Entscheidung. Hier wird einem seit Jahrzehnten bekannten – und aus meiner Sicht völlig berechtigten – Anliegen nachgekommen.

Mein besonderer Dank gilt den Bewohnerinnen und Bewohnern, die sich mit großer Beharrlichkeit für ihre Nachbarschaft eingesetzt und schließlich eine Petition beim Landtag eingereicht haben. Ebenso wesentlich für die Entscheidung war die klare Unterstützung durch den Bürgermeister sowie das einstimmige Votum des Neckargemünder Gemeinderats. Diese Geschlossenheit vor Ort war in den Beratungen ein wichtiges Signal und hat geholfen, parteiübergreifend Zustimmung zu erreichen.

Als Mitglied des Petitionsausschusses habe ich das Verfahren begleitet. Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Situation befasst: mit einem Vor-Ort-Termin, Gesprächen mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Stellungnahmen der zuständigen Behörden. Auf dieser Grundlage wurde die Empfehlung ausgesprochen, eine sogenannte „Dunkelampel“ einzurichten, die nur dann auf Rot schaltet, wenn tatsächlich jemand die Straße queren möchte.

Die Ampel wird den Verkehr auf der Bundesstraße nur geringfügig beeinträchtigen, verbessert aber die Sicherheit erheblich. Zugleich wird die nahegelegene Bushaltestelle deutlich besser erreichbar. Ich gehe davon aus, dass künftig mehr Menschen den Bus nutzen werden, da viele bislang wegen der fehlenden sicheren Querungsmöglichkeit auf das Auto ausweichen.

Für mich ist klar: Der Fußverkehr ist dem motorisierten Verkehr gleichgestellt. Das häufig bemühte Argument, der Verkehr müsse „fließen“, darf nicht einseitig zugunsten des Autoverkehrs ausgelegt werden. Fußgängerinnen und Fußgänger sind keine Verkehrsteilnehmenden zweiter Klasse.

Der Vorgang zeigt zugleich die Bedeutung des Petitionsrechts: Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an das Parlament wenden und eine offizielle Prüfung ihres Anliegens erreichen. Die geplante Ampel ist daher mehr als eine verkehrstechnische Maßnahme: sie ist ein Beispiel dafür, dass demokratische Beteiligung konkrete Verbesserungen vor Ort bewirken kann.