Informationen der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg zur Situation in der Ukraine und den Fluchtbewegungen:
Der schreckliche Angriffskrieg auf die Ukraine löst große Fluchtbewegungen von in der Ukraine lebenden Menschen aus. Bis Sonntagabend hatten rund 677.000 Menschen die internationalen Grenzen überquert. Der UNHCR liefert auf seinem Operational Data Portal hierzu weitgehend tagesaktuell Zahlen zu den Fluchtbewegungen: Situation Ukraine Refugee Situation (unhcr.org). Bisher wird von Bewegungen nach Deutschland im 6-stelligen Bereich ausgegangen; das Bundesinnenministerium steht mit den Bundesländern zu Kapazitäten in Aufnahmeeinrichtungen im Austausch. Der Städtetag und Gemeindebund zeigen Aufnahmebereitschaft, fordern aber enge Beteiligung und Unterstützung.
Auch das Land Baden-Württemberg stellt sich auf die Aufnahme vieler geflüchteter Menschen ein und viele Fragen rund um das Thema Einreise, Aufenthalt, Unterbringung werden aufkommen. Das Ministerium der Justiz und für Migration hat daher bereits am Wochenende einen Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ eingerichtet. Dieser übernimmt die Koordinierung der Maßnahmen zur Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Baden-Württemberg fliehen.
Die GRÜNEN migrations- und asylpolitischen Fachpolitiker*innen und Referent*innen werden sich in der kommenden Woche zusammenschalten um Infos auszutauschen und einen aktuellen Stand der Entwicklungen auf EU-und Bundesebene erhalten.
Bereits jetzt können wir sagen:
- Wir begrüßen, dass die Grenzen der westlichen Nachbarstaaten der Ukraine weiterhin für Menschen, die vor der russischen Aggression fliehen, offen sind und das großartige Engagement der Nachbarländer. Die Grenzen müssen auch weiterhin offen bleiben.
- Die Ankündigung der Bundesregierung, den EU-Aufenthalt über die 90 Tage zu verlängern, das Arbeitsverbot aufzuheben und Ukrainer*innen Leistungen nach AsylbLG zu gewähren, wenn sie nicht sofort Arbeit finden, ist sehr zu begrüßen. Das ist eine schnelle und pragmatische Lösung, die zunächst einmal verhindert, dass alle ukrainischen Staatsangehörigen ins Asylverfahren müssen.
- Die sichere Einreise muss auch für Drittstaatsangehörige gelten, die sich in der Ukraine aufhalten.
- Drittstaatsangehörigen muss die Weiterreise innerhalb des Schengenraums ermöglicht werden.
- Wir brauchen ein koordiniertes europäisches Vorgehen bei der Verteilung von Flüchtenden innerhalb der EU.
- Wir brauchen ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um Aufnahme und humanitäre Hilfe innerhalb Deutschlands zu koordinieren. Dazu gehört auch die enge Einbindung des sich bereits abzeichnenden hohen zivilgesellschaftlichen Engagements und dessen Wertschätzung.
Einstweilen finden sich auf der Homepage von Daniel Lede Abal MdL, Sprecher für Migration und Integration, ab jetzt aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und zur Aufnahme in Baden-Württemberg, inklusive Links zu den FAQs der Landesregierung und ausländer- und asylrechtlicher Erlasse: Informationen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine (ledeabal.de)