Kultus- und Sportministerin Theresa Schopper: „Schwimmen gehört zu den Grundfertigkeiten eines jeden Kindes. Daher fördern wir Schwimmkurse und helfen unseren Kleinsten, die durch Corona am Schwimmenlernen gehindert wurden.“
Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 18. Juni 2021
Durch die Corona-bedingte Schließung der Schwimm- und Hallenbäder hat sich der ohnehin große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht. Nach Schätzungen der baden-württembergischen Schwimmverbände haben etwa 100.000 Kinder seit dem Beginn der Corona-Pandemie vor 14 Monaten im Land nicht oder nicht sicher schwimmen gelernt. Alle Anbieter führen lange Wartelisten für Anfängerschwimmkurse. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat daher gemeinsam mit den beiden Schwimmverbänden sowie DLRG-Landesverbänden in Baden-Württemberg ein „Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ initiiert. Durch dieses befristete Programm soll dem erhöhten Bedarf Rechnung getragen werden, das Programmvolumen beträgt 900.000 Euro.
„Auch unsere Kleinsten durften aufgrund der Pandemie lange nicht in die Bäder. Deshalb war es für viele schlicht nicht möglich, sicher Schwimmen zu lernen oder sich gut ans Wasser zu gewöhnen“, sagt Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport und ergänzt: „Dabei gehört Schwimmen zu den Grundfertigkeiten eines jeden Kindes. Damit auch diejenigen, die durch Corona am Schwimmenlernen gehindert wurden, den Wasserspaß sicher genießen können, fördern wir zusammen mit unseren Partnern mit einem Sofortprogramm Schwimmkurse.“
Anträge sind ab 21. Juni möglich
Anträge können von Schwimmvereinen, DLRG-Ortsgruppen sowie privaten Anbietern mit Sitz in Baden-Württemberg gestellt werden. Die Umsetzung des Programms erfolgt über eine ARGE der DLRG-Landesverbände und der beiden baden-württembergischen Schwimmverbände. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Anbieter von Schwimmkursen zu denselben Bedingungen bezuschusst werden. Anträge können ab dem 21. Juni ausschließlich über das Internetportal www.sofortprogrammschwimmenbw.de gestellt werden. Dieses ist für die Antragstellung ab dem 21. Juni bis zum 30. November 2021 freigeschaltet. Eine rückwirkende Bezuschussung bereits angelaufener Kurse ist nicht möglich. Die Laufzeit der Schwimmkurse muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Gefördert werden Anfängerkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses muss mindestens 600 Minuten betragen. Die Qualität der Kurse ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Daher können nur Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssen diese inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ abbilden.
Echter Anreiz
Jeder Kurs wird pauschal mit 200 Euro bezuschusst. Sollte ein Schwimmkurs nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, können diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Elternbeiträge stabil bleiben. Die maximale Fördersumme beträgt somit 400 Euro pro Kurs. Bei der Durchführung der Schwimmkurse sind die Maßgaben der jeweils gültigen Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Bäder und Saunen einzuhalten. „Ich freue mich, dass wir durch die Bezuschussung der Schwimmkurse einen echten Anreiz geschaffen haben, um nach Öffnung der Bäder möglichst rasch eine Vielzahl von Anfängerschwimmkursen zu ermöglichen“, sagt Ministerin Schopper.
„Da alles Geld der Welt unseren Kindern nicht das Schwimmen lernt, ist die zwingende Voraussetzung für den Erfolg des Projekts die Verfügbarkeit von Wasserflächen – insbesondere der Hallenbäder und Lehrschwimmbecken – auch in den Sommermonaten“, sagt Emanuel Vailakis, Geschäftsführer des Schwimmverbands Württemberg. Das Kultusministerium hat in einem Schreiben an die Kommunalen Landesverbände daher dafür geworben, dass die Kommunen ihre Bäder auch in den Ferien für zusätzliche Anfängerschwimmkurse offenhalten.
Weitere Informationen
Die „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ finden Sie unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_02_16-Schulsport.pdf.
Zusätzliche Infos zum Programm können der beigefügten Programmveröffentlichung entnommen unter www.sofortprogrammschwimmenbw.de abgerufen werden. Eine Antragsstellung ist erst ab dem 21. Juni 2021 und nur bis zum 30. November 2021 möglich. Das Portal wird deswegen erst ab dem 21. Juni freigeschalten.