750.000 Euro für die sieben Naturparke, darunter 87.900 Euro für den Naturpark Neckartal-Odenwald.
Der Ausschuss für Finanzen des Landtags hat in seiner gestrigen Sitzung (21.1.) die Gelder aus Erlösen der Glücksspirale für Projekte im Natur- und Umweltschutz des Landwirtschaft- und des Umweltministeriums einstimmig freigegeben. Die Projektlisten der beiden Ministerien haben ein Gesamtvolumen von 2,87 Mio. Euro. Von dieser Summe gehen 750.000 Euro an die sieben Naturparke im Land. 1,1 Mio. Euro gehen an Projekte der Stiftung Naturschutzfonds und weitere 1,02 Mio. Euro an Projekte, die vom Umweltministerium gefördert werden.
Der Landtagsabgeordnete Hermino Katzenstein (GRÜNE) würdigt die Arbeit der Naturparke: „Die sieben Naturparke in Baden-Württemberg setzen sich seit vielen Jahren, wie auch die Biosphärengebiete auf der Schwäbischen Alb und im Südschwarzwald, für mehr Regionalvermarktung und Naturschutz ein. Diese guten Ansätze gilt es zu stärken, noch besser miteinander zu vernetzen und zu entwickeln.“
Über die Förderung des Naturparks Neckartal-Odenwald freut sich der Abgeordnete besonders, zumal er selbst in diesem Naturpark wohnt. „Hier wird unter anderem die Installation von 10 zertifizierten Rundwegen im Neckar-Odenwaldkreis, ein Naturerlebnisort am Roberner See und die Entwicklung einer Wald-App zur digitalen Erkundung der Heidelberger Landschaften gefördert“, so Katzenstein.
„Als besonders herausragendes Projekt in meinem Wahlkreis Sinsheim möchte ich die Förderung der Installation des Lehrpfads „Sagenhafte Gugglöcher“ in Schwanheim (Gemeinde Schönbrunn) würdigen. Solche Lehrpfade geben einen Einblick in das Spektrum der heimischen Pflanzen- und Tierwelt und die geologische, kulturelle und geschichtliche Vielfalt unserer Region. Die direkte Begegnung mit der Natur ist insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber nicht nur für sie, eine unverwechselbare Erfahrung“, so der Abgeordnete Katzenstein.
Insgesamt teilen sich die Gelder folgendermaßen auf die sieben Naturparke in Baden-Württemberg auf: Schwarzwald Mitte/Nord 241.875 Euro, Südschwarzwald 226.650 Euro, Neckartal Odenwald 87.900 Euro, Obere Donau 85.950 Euro, Schwäbisch Fränkischer Wald 73.275 Euro, Stromberg-Heuchelberg 23.475 Euro und Schönbuch 8.925 Euro. Außerdem erhält der Baden-Württembergische Teil des grenzüberschreitenden Naturparks Schaffhausen 1.950 Euro.