Der Bahnknoten Stuttgart ist für die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes in Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Leistungsfähigkeit und Resilienz des Bahnknotens Stuttgart müssen gewährleitstet sein, damit die Ziele der Landes- und Bundesregierung, bis 2030 die Fahrgastzahlen im Schienenpersonenverkehr zu verdoppeln, erreicht werden können. Das gilt nicht nur für den Regelbetrieb, sondern insbesondere auch für den Betrieb in Stör- und Notfällen. Die große Zahl an Tunnelstrecken nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 ergibt außergewöhnliche Anforderungen an eine Notfallkonzeption, da schon einzelne Tunnelsperrungen große Auswirkungen auf den Betrieb haben können. Insbesondere aus dem Umstand, dass der PFA 1.3b am Flughafen erst Jahre nach dem Tiefbahnhof in Betrieb gehen wird und Fahrgäste, die aus Süden von der Gäubahn kommen, den im Zuge von Stuttgart 21 vorgesehenen Weg nicht nutzen können, ergibt sich die Notwendigkeit, einen Erhalt der Panoramabahn mit Anbindung in den Tiefbahnhof ernsthaft in Betracht zu ziehen
Unser Antrag vom 01.08.2019 Drucksache 16/6741