Klimaschutz in Baden-Württemberg – jetzt noch konsequenter handeln –Beschlossen am 10.01.2018
Die Klimakrise ist kein abstraktes Szenario, sie findet bereits jetzt statt. Ihre Auswirkungen werden sich massiv verschlimmern, wenn nicht schnellstens Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Um, wie 2015 in Paris vereinbart, die globale Klimaerhitzung auf deutlich unter 2°C (besser 1,5°C) zu begrenzen, müssen schnell wirksame Maßnahmen umgesetzt werden, die den globalen Ausstoß von Treibhausgasen (THG) deutlich vermindern.
Baden-Württemberg hat sich im Klimaschutzgesetz von 2013 das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 25% und bis 2050 90% weniger THG als 1990 auszustoßen. Um dies zu erreichen, muss bis im Jahr 2050 der Energieverbrauch im Land halbiert und der Anteil von Erneuerbaren Energien (EE) auf 80% gesteigert werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Klimaschutzgesetz und das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) fortgeschrieben werden. Darüber hinaus sollen ambitionierte Ziele für 2030 erarbeitet werden, die den Weg zum Klimaschutzziel für 2050 ebnen. Der Prozess hierzu wurde vor wenigen Wochen angestoßen.
Leider ist zu befürchten, dass die Klimaschutzziele weder auf Bundes- noch auf Landesebene eingehalten werden. Aufgeben – wie von den schwarz-roten Sondierungspartnern im Bund angekündigt – wäre ein Armutszeugnis! Vielmehr müssen wir unsere Anstrengungen für mehr Klimaschutz verstärken, indem wir Energie- und Mobilitätswende konsequent voranbringen. Die THG –Emissionen in Baden-Württemberg, Deutschland und der EU stagnieren in den letzten Jahren auf hohem Niveau und sind in einzelnen Sektoren sogar angestiegen. Die Hauptursachen dafür sind der nach wie vor hohe Anteil von fossilen Energieträgern an der Strom- und Wärmeerzeugung und die sogar steigenden THG-Emissionen im Verkehrssektor (+ 11% von 2009 bis 2015). In Baden-Württemberg spielt insbesondere der hohe Anteil von Stromerzeugung aus Steinkohle (32%) eine wesentliche Rolle. Für den im Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag vereinbarten Ausstieg aus der Kohle ist nun ein verbindlicher Ausstiegsplan nötig.
Warum wir handeln müssen
Die Klimakrise ist bereits Realität. Dürren oder Starkregen zerstören Ernten, steigende Meeresspiegel führen zu versalzenen Böden und machen Landstriche unbewohnbar. Menschen verlieren ihre Lebensgrundlage und ihr Zuhause. Immer mehr Menschen werden so zu Klimaflüchtlingen. In der Zukunft werden klimabedingte Flucht und Migration noch deutlich zunehmen.
Auch in Baden-Württemberg ist die Klimakrise bemerkbar: Die Durchschnittstemperatur ist von 1881 bis 2015 um 1,3°C angestiegen1 (Global: 0,85°C). Bei einem „Weiter-so“-Szenario ist gegen Ende des 21 Jahrhunderts im Südwesten Deutschlands mit deutlich trockeneren Sommern und viel nasseren Wintern zu rechnen2..
Deshalb müssen wir handeln. Durch eine Umstellung auf EE für Strom und Wärme sowie durch eine andere Mobilität ergeben sich Chancen für neue Wirtschaftszweige, für lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort, für saubere Luft und für die Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Wenn wir nicht die richtigen Rahmenbedingungen setzen, werden neue Technologien anderswo entwickelt werden.
Wir beschließen folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise
Mit dem 2013 beschlossenen Klimaschutzgesetz und dem IEKK hat Baden-Württemberg sich ambitionierte Klimaschutzziele gegeben, wichtige Handlungsfelder für den Klimaschutz identifiziert und konkrete Maßnahmen entwickelt und eingeleitet. Um die Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen und damit auch die notwendigen Impulse für ein Begrenzen der globalen Erwärmung deutlich unter 2°C (besser 1,5°C) zu setzen, sind global deutlich ambitioniertere Anstrengungen nötig. Deshalb wollen wir auch in Baden-Württemberg unsere Anstrengungen zum Klimaschutz verstärken. Der Weiterentwicklung des IEKK kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Die Fraktion Grüne im Landtag wird sich daher aktiv in den vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft initiierten Beteiligungsprozess einbringen. Insbesondere in folgenden Bereichen sehen wir weiteren Handlungsbedarf:
1. Handlungsfeld Strom
a) Solaroffensive
Die etwa 5,4 GW installierte Leistung Photovoltaik (PV) trägt bereits jetzt mit etwa 7,5% zum Strommix in Baden-Württemberg bei. Durch die Möglichkeiten zur Nutzung von verfügbaren Flächen in den sog. benachteiligten Gebieten hat die Landesregierung im letzten Jahr bereits einen weiteren Impuls zur Stärkung der PV im Land geleistet. Jetzt gilt es aber auch, die flächenneutrale und verbrauchernahe Installation auf Dachflächen verstärkt in den Fokus zu nehmen. Dafür ist eine Solaroffensive nötig. Bis zu 11 GW installierte Leistung könnten den Einschätzungen des Landesnaturschutzverbandes zufolge auf den Dachflächen im Land installiert werden3. Das Land soll dabei als Vorbild voran gehen: Bis 2020 hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, dass 86.000 m2 Dachfläche der Landesliegenschaften mit PV belegt ist. Die Fraktion strebt an, die Ausbaurate bis 2025 nochmals deutlich zu erhöhen. Die Landesregierung wird dazu in naher Zukunft ein Konzept mit klaren Zielvorgaben vorlegen.
Für die Freiflächen-PV soll ein Leitfaden mit Verfahrens- und Planungshinweisen für Planungs- und Projektträger*innen erstellt werden. Unser Ziel ist, Freiflächen-Solaranlagen möglichst auf aus Sicht der Landwirtschaft und des Naturschutzes geeignete Standorte zu lenken und unter Einhaltung ökologischer Standards zusätzlichen Flächenbedarf für Ausgleichsmaßnahmen zu minimieren.
Unser politischer Einsatz für eine rasche und umfassende wirtschaftliche Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom im EEG hat zumindest in Teilen Niederschlag im Mieterstromgesetz auf Bundesebene gefunden. Wir werden uns auf der Bundesebene weiter dafür einsetzen, die regulatorischen und administrativen Hemmnisse bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen weiter abzubauen. Ziel muss dabei sein, mehr Flächen und Optionen für PV nutzbar zu machen. Daneben muss eine Informations- und Beratungskampagne u. ä. für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen, aber auch andere Akteur*innen, die ökologischen, aber v. a. die ökonomischen Vorteile von PV nahe bringen. Die Kombination beider Maßnahmen wird zu der nötigen Erhöhung der Zubauraten für die Dachflächen-PV führen.
PV-Anlagen mit Batteriespeichersystemen ermöglichen einen höheren Anteil der Eigenversorgung mit selbst erzeugtem PV-Strom. Wir begrüßen daher das vom Umweltministerium geplante Förderprogramm mit „Heimspeichern“ bis 30 kW und „Gewerbespeichern“ größer 30 kW. Ziel sollte sein, den Einbau von intelligenten PV-Speichern zu unterstützen und hierbei explizit deren Netzdienlichkeit zu adressieren.
b) Änderung der Rahmenbedingungen
Die aktuellen Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen für Windkraft führen dazu, dass sich Standorte in Süddeutschland kaum gegen solche in Norddeutschland durchsetzen können. Eine Änderung im EEG – Ausschreibungsregime mit Regionalquote kann dazu beitragen, dass heimische Windkraftunternehmen Planungssicherheit haben und ihre Innovationsfähigkeit im Bereich der für Süddeutschland angepassten Windkraftanlagen nutzen können. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.
Die wirksamste Maßnahme zur Förderung klimafreundlicher Technologien in allen Sektoren, die zugleich technologieoffen den Erfindergeist fördert, ist die Einführung eines CO2-Mindestpreises fördert Energie aus erneuerbaren Quellen. Ein Umbau des EEGs mit einer deutlichen Anhebung der auszuschreibenden Strommengen und eine Abschaffung der Stromsteuer sorgen für Akzeptanz bei Verbraucher*innen und fördern Strom aus erneuerbaren Quellen auch in den Sektoren Verkehr und Wärme. Für diese Maßnahmen setzen wir uns auf Bundesebene ein.
2. Handlungsfeld Wärme
Etwa 47% am Endenergieverbrauch nimmt der Wärmesektor ein. Dabei haben die privaten Haushalte den größten Anteil. Im Gegensatz zum Wärmebedarf in den Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistung steigt zudem der Wärmebedarf in den Privathaushalten wegen der Zunahme der Wohnfläche kontinuierlich an (+15% 2010 im Vergl. zu 1990). Erfreulicherweise sinken trotzdem im Gesamtwärmesektor die damit verbundenen CO2-Emissionen, v. a. wegen Brennstoffwechsel (Erdgas und EE statt Öl und Kohle). Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das vom Umweltministerium aufgelegte Förderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“ und das bei der KEA geschaffene Kompetenzzentrum Wärmenetze.
Auf kommunaler Ebene sehen wir weiteren Handlungsbedarf. So halten wir es für sinnvoll, kommunale Wärmepläne zu erstellen und energetische Quartierskonzepte zu entwickeln. Gerade im Wärmebereich hat sich in der Vergangenheit gezeigt, wie wichtig Energieberatungsangebote für Bürgerinnen und Bürger sind.
Im Energieatlas Baden-Württemberg findet sich neben den klassischen Informationen und Kartenmaterialien zu Ausbaupotenzialen in den Bereichen Sonne, Wind und Wasser auch eine Darstellung des Wärmebedarfs von Wohngebäuden bis auf die Ebene eines Baublocks. Zudem sind in der Form eines Steckbriefs verschiedene Attribute aufrufbar – beispielsweise Baualtersklasse, Wohnflächennutzung, Klassifizierung des Heizungssystems und Energiebedarf. Wir setzen uns dafür ein, dass diese umfangreichen Daten künftig stärker genutzt werden.
Während wir in Baden-Württemberg mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz weltweit eine Vorreiterposition eingenommen haben, fehlt ein vergleichbares Regelwerk auf Bundesebene, um die Energiewende auch im Wärmesektor voranzutreiben. Zentral ist dabei, die Erfüllung an der Minderung des CO2-Ausstoßes festzumachen Um zusätzliche Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden zu schaffen, sollten solche Maßnahmen steuerlich begünstigt werden. Für beide Maßnahmen werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.
3. Verkehr
Die Klimaschutzziele im Verkehr sind nur mit einer Verkehrswende zu erreichen. Diese gelingt nur, wenn im Verkehrssektor die Energiewende, d. h. die Umstellung auf klimafreundliche Antriebstechniken und erneuerbare Energien umgesetzt wird. Die Verkehrswende erfordert auch eine Mobilitätswende, also die Veränderung von Mobilitätsmustern und des Verkehrssystems. Dazu ist eine deutliche Veränderung im Modal Split notwendig, also in der Verteilung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern – weg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zu mehr Bahn und Bus, Rad- und Fußverkehr. Das Land kann dabei auf der einen Seite Angebote machen, die die emissionsarmen Verkehrsträger attraktiver machen, und andererseits beim MIV die impliziten Kosten mit einbeziehen. Dazu wollen wir unter anderem schnellstmöglich die Parkraumbewirtschaftung flächendeckend auf Landesliegenschaften einführen.
Mit der Mobilitätsgarantie wollen wir bis zum Jahr 2025 gewährleisten, dass alle Kommunen im Land zwischen 5 und 24 Uhr mindestens im Stundentakt mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch durch innovative Verkehrskonzepte erreichbar sind. Auf Bundesebene muss dazu der Bundesverkehrswegeplan in einen echten Mobilitätsplan weiterentwickelt werden. Dies hat die Landtagsfraktion GRÜNE in dem Papier „Signale auf Grün stellen! Bahninfrastruktur für Personen und Güter mit Weitblick ausbauen“ im September 2017 detailliert aufgezeigt. Emissionsfreie Automobilität muss mit dem Öffentlichen Verkehr benutzerfreundlich vernetzt sein. Herzstück ist dabei eine stabile Bahn, die durch den raschen und konsequenten zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung der vielen heute noch vorhandenen Engpässe in Zukunft störungsresilient funktioniert und Menschen und Güter nahezu klimaneutral transportiert.
Das Land ist Vorbild gewesen bei der Einführung eines Zuschusses zum Jobticket für die Landesbeschäftigten. Als nächsten Schritt muss nun auch das Landes-Reisekostenrecht geändert werden, um Dienstreisen mit Bussen und Bahnen attraktiver zu machen.
Gleichzeitig ist es unabdingbar, dass es beim MIV selbst zu Emissionsminderungen kommt. Einen entscheidenden Beitrag kann hier die Elektromobilität leisten. Auch zur Unterstützung der Minderung verkehrsbedingter Emissionen leistet der strategische Dialog der Landesregierung mit der Automobilindustrie einen vorbildlichen Beitrag, den wir sowohl kritisch als auch wohlwollend begleiten und unterstützen. In unserem Papier „Den Transformationsprozess gestalten: Auf dem Weg zu einer neuen Mobilitätsindustrie“ haben wir diesen Prozess näher definiert.
4. Handlungsfeld Landnutzung inklusive Ernährung und Waldwirtschaft
Auch das Handlungsfeld „Landnutzung inklusive Ernährung und Waldwirtschaft“ ist für den Klimaschutz von großer Bedeutung. Aufgrund der besonderen Komplexität werden sich die AKs Umwelt und Ländlicher Raum diesem Themenkomplex nach entsprechender Vorbereitung in einer gesonderten Beschlussvorlage widmen.
5. Moorrenaturierung
Auch Moore können einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Von allen Böden speichern Moore den meisten Kohlenstoff pro Fläche. Moorschutz und Moorrenaturierung ist deswegen nicht nur aus dem Blickwinkel des Naturschutzes sinnvoll, sondern auch eine wirksame Maßnahme zur Bindung von CO2. Im Rahmen der Moorschutzkonzeption und mit Hilfe des Moorschutzprogramms hat das Land bereits wichtige Zielmarken (Einleitung der Renaturierung von 50% der Hochmoore und 10% der Niedermoore) eingeleitet und dafür über 5 Mio. € investiert. Nun gilt es, weitere Anstrengungen über diese Ziele hinaus zu unternehmen. So könnten beispielsweise innerhalb des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt weitere Maßnahmen finanziert werden.
6. Handlungsfeld Ressourcen: Einsatz von klimafreundlichen Baumaterialien wie Holzbau fördern
Die Zementindustrie verursacht weltweit etwa 6 % der anthropogenen THG-Emissionen. Die Emissionen gehen dabei zu etwa 1/3 auf die Energiebereitstellung und zu 2/3 auf den Produktionsprozess zurück, da beim Brennen aus dem Rohmaterial CO2 entweicht. Diese Emissionen können durch den verstärkten Einsatz von Holz als Baustoff gemindert werden. Auch die Entwicklung und Verwendung von CO2-ärmerem Zement bzw. Beton mit geringerem Zement-Anteil kann künftig einen Beitrag leisten. Die Unterstützung weiterer Forschungsvorhaben in diesem Bereich ist sinnvoll. Mit der Novellierung der Landesbauordnung im Jahr 2014 wurden bereits Erleichterungen für den Holzbau bei Mehrfamilienhäusern vorgenommen. In der LBO soll das Bauen mit Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft weiter erleichtert werden. Forschung und Entwicklung von Betonsorten mit geringerer CO2– Belastung müssen vorangetrieben werden. Für den Neubau öffentlicher Gebäude des Landes soll das Land den Einsatz besonders klimafreundlicher und/oder ressourcenschonender Baustoffe vorschreiben, um diesen Baustoffen auf dem Markt zum Durchbruch zu verhelfen. Im Handlungsfeld Ressourcen verfolgt das Land einen umfassenden Ansatz, was wir sehr begrüßen. Beispiel dafür ist das Forschungsprojekt zur Ultraeffizienzfabrik.
Zusammenfassung
Obwohl die Auswirkungen der Klimakrise bereits jetzt spürbar sind und sich Deutschland mehrfach international zu Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet hat, werden die kurzfristigen Klimaziele bis 2020 weder auf Bundes- noch auf Landesebene eingehalten. Dennoch liegt ein aktiver Umbau unserer Energieerzeugung für Strom, Wärme und Mobilität in unserem eigenen Interesse – sowohl aus ökologischen wie auch aus ökonomischen Gründen. Daran hängen die Zukunftstechnologien, die die Wertschöpfung vor Ort erzielen und die Arbeitsplätze von morgen schaffen.
Deswegen sind über die bereits umgesetzten Maßnahmen hinaus weitere Anstrengungen nötig – und zwar in allen Handlungsfeldern:
Im Handlungsfeld Strom soll eine Solaroffensive die Photovoltaik im Land voranbringen und aus Baden-Württemberg das Sonnenstromland machen! Gleichzeitig sind auf Bundesebene Änderungen am EEG und die Einführung eines CO2 – Mindestpreises nötig.
Im Handlungsfeld Wärme werden im Land kommunale Wärmepläne und energetische Quartierskonzepte unterstützt durch Energieberatungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, dazu beitragen, den Anteil an Erneuerbaren in diesem Sektor zu steigern. Gleichzeitig ist es nötig auf Bundesebene ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz nach baden-württembergischen Vorbild zu erlassen und steuerliche Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden zu schaffen.
Im Handlungsfeld Verkehr erhöht das Land mit der Mobilitätsgarantie die Attraktivität des ÖPNV. Auf Bundesebene müssen die Engpässe im Schienennetz schnell zweigleisig und elektrifiziert ausgebaut werden, damit das Netz bei gestiegener Nachfrage stabil und zuverlässig ist. Den Strategie-Dialog der Landesregierung mit der Automobilindustrie halten wir für sehr sinnvoll, um die große Transformation in Baden-Württemberg erfolgreich zu gestalten. Wir werden uns dabei weiter wohlwollend-kritisch einbringen.
Im Handlungsfeld Landnutzung sollen die Maßnahmen zur Moorrenaturierung nochmals verstärkt werden, denn diese sind sehr flächeneffizient zur Bindung von Treibhausgasen.
Im Handlungsfeld Ressourcen soll durch den Einsatz von besonders klimafreundlichen und/oder ressourcenschonenden Baustoffen bei der Errichtung von Landesgebäuden das Land Vorbild sein für klimaneutrales Bauen.
Mit diesen Maßnahmen tragen wir dazu bei, Baden-Württemberg zukunftsfähig aufzustellen und die schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise abzuwenden. So können wir auch den zukünftigen Generationen eine lebenswerte Umwelt erhalten.
Andreas Schwarz, Bettina Lisbach und Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
1 Monitoringbericht zu Klimafolgen und Klimaanpassung der Landesregierung vom Juli 2017
2 Studie „Regionale Klimaprojektionen Ensemble für Deutschland“, Dezember 2017
3 Stellungnahme des LNV zu den Energie- und Klimaschutzzielen 2030 für Baden-Württemberg v. 24.11.2017