In Baden-Württemberg steht statistisch gesehen für jeden jungen Menschen, der eine Ausbildung machen möchte, auch ein Ausbildungsplatz zur Verfügung. In der Praxis haben es allerdings gerade alleinerziehende Mütter und Väter nach wie vor schwer, berufliche Ausbildung und familiäre Inanspruchnahme miteinander zu vereinbaren. Eine Ausbildung in Teilzeit kann hier eine Lösung sein. Das Ministerium für Soziales und Integration hat daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln ein insgesamt 4,4 Millionen Euro schweres Förderprogramm aufgelegt, das Alleinerziehenden, aber zum Beispiel auch ehrenamtlich Pflegenden dabei helfen soll, passgenaue Teilzeitausbildungsmodelle zu finden. Gleichzeitig soll das Programm auch bei Ausbildungsbetrieben dafür werben, sich Teilzeitmodellen zu öffnen, die bereits seit über zehn Jahren gesetzlich möglich sind.
„Mit diesem breit aufgestellten Förderprogramm wollen wir unserem Ziel näherkommen, dass Teilzeitausbildung ein Standardangebot in der betrieblichen Ausbildung werden soll. Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung, denn Alleinerziehende sind in besonderem Maße von Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt betroffen“, sagte Sozial-und Integrationsminister Manne Lucha bei einem Pressetermin in Stuttgart.
Landtagsabgeordneter Hermino Katzenstein freut sich, dass Alleinerziehende sowohl im Rhein-Neckar-Kreis als auch im Betreuungswahlkreis Main-Tauber von dem Programm profitieren.
Hintergrund
Die seit 2012 laufenden ESF-Vorgängerprogramme zur Förderung der Teilzeitausbildung weisen klare Erfolge auf: Absolvierten 2011 erst 295 Auszubildende eine Ausbildung in Teilzeit, waren es 2016 schon rund 932.
Die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 steht europaweit unter der Überschrift „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. Unter dem Motto „Chancen fördern“ unterstützt der ESF in Baden-Württemberg Projekte, die Menschen und Unternehmen in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft machen. Zur Umsetzung des operationellen Programms stehen Baden-Württemberg insgesamt rund 260 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung. ESF-Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Soziales und Integration Baden- Württemberg. Weiterführende Informationen unter www.esf-bw.de.