Kommunen können ab sofort Förderanträge stellen – Pakt für Integration wird umgesetzt
Der Baden-Württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat den Kommunen und Landkreisen grünes Licht gegeben, Förderanträge für die Integrationsmanager zu stellen.
Damit die Förderung möglichst schnell starten kann, werden zunächst 60 Prozent der dafür in diesem Jahr vorgesehenen Mittel auf vorläufiger Zahlengrundlage zur Verfügung gestellt. „So können noch in diesem Jahr die ersten Integrationsmanagerinnen und -manager gefördert werden“, sagt der Grünen-Landtagsabgeordnete Hermino Katzenstein. Die restlichen Mittel in Höhe von 40 Prozent werden dann ab Herbst 2017 ausgeschüttet.
Die vom Land geförderten Integrationsmanager sind ein Kernelement des Pakts für Integration, den das Land und die Kommunalen Landesverbände in diesem Jahr geschlossen haben.
„Die Förderung bedeutet eine Entlastung für die Kommunen“, betont Katzenstein. Mit dem Pakt für Integration setze Baden-Württemberg bundesweit Maßstäbe bei der Integration von Geflüchteten.
Der Grünen-Politiker erklärt weiter: „Die Unterstützung der Integrationsarbeit vor Ort ist unserer Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Denn wir wissen und schätzen, was und vor allem wie viel in den Städten und Gemeinden geleistet wird.
Aufgabe von Integrationsmanagerinnen und -managern, wie sie der Pakt für Integration vorsieht, ist die flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Viele Kommunen und Kreise warten schon länger darauf, Integrationsmanager zu beschäftigen. Sie können jetzt loslegen.
„Die Geflüchteten sind in den Kommunen angekommen, jetzt lautet die Aufgabe, sie ordentlich zu integrieren, und dafür brauchen wir die Integrationsmanager“, sagt Landtagsabgeordneter Katzenstein.
Die Zuwendung für die Förderung des Integrationsmanagements erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung und beginnt mit Beschäftigungsbeginn der Integrationsmanager über einen Förderzeitraum von 24 Monaten, so dass je nach Einzelfall der Förderzeitraum in das Jahr 2019 hineinragen kann.
Die Förderanträge können online über www.pik-bw.de „Förderantrag Integrationsmanagement“ abgerufen werden.
Zunächst stehen im Wahlkreis Sinsheim die folgenden Mittel zur Verfügung:
Bammental: 20.065 Euro
Eberbach: 75.058 Euro
Epfenbach: 8.175 Euro
Eschelbronn: 18.5709 Euro
Gaiberg: 5.945 Euro
Heddesbach: 2.229 Euro
Heiligkreuzsteinach: 5.945 Euro
Mauer: 17.092 Euro
Meckesheim: 16.349 Euro
Neckarbischofsheim: 12.633 Euro
Neckargemünd: 10.404 Euro
Neidenstein: 8.175 Euro
Reichartshausen: 11.147 Euro
Schönbrunn: 11.890 Euro
Sinsheim: 60.938 Euro
Spechbach: 8.175 Euro
Waibstadt: 24.524 Euro
Wiesenbach: 14.863 Euro
Wilhelmsfeld: 18.579 Euro
Zuzenhausen: 10.404 Euro
Angelbachtal: 40.130 Euro
Lobbach: 8.175 Euro
Helmstadt-Bargen: 12.846 Euro
Und im Wahlkreis Wiesloch:
Dielheim: 44.589 Euro
Leimen: 95.866 Euro
Malsch: 14.863 Euro
Mühlhausen: 33.442 Euro
Nußloch: 37.900 Euro
Rauenberg: 28.983 Euro
Sandhausen: 63.910 Euro
Walldorf: 75.801 Euro
Wiesloch: 90.664 Euro
St. Leon-Rot: 77.287 Euro