Kommunen können ab sofort Förderanträge stellen – Pakt für Integration wird umgesetzt

Der Baden-Württembergische  Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat den Kommunen und Landkreisen grünes Licht gegeben, Förderanträge für die Integrationsmanager zu stellen.

Damit die Förderung möglichst schnell starten kann, werden zunächst 60 Prozent der dafür in diesem  Jahr vorgesehenen Mittel auf vorläufiger Zahlengrundlage zur Verfügung gestellt. „So können noch in diesem Jahr die ersten Integrationsmanagerinnen und -manager  gefördert werden“, sagt der  Grünen-Landtagsabgeordnete Hermino Katzenstein. Die restlichen Mittel in Höhe von 40 Prozent werden dann ab Herbst 2017 ausgeschüttet.

Die vom Land geförderten Integrationsmanager sind ein Kernelement des Pakts für Integration, den das Land und die Kommunalen Landesverbände in diesem Jahr geschlossen haben.

„Die Förderung bedeutet eine Entlastung für die Kommunen“, betont Katzenstein.  Mit dem Pakt für Integration setze Baden-Württemberg bundesweit Maßstäbe bei der Integration von Geflüchteten.

Der Grünen-Politiker erklärt weiter: „Die Unterstützung der Integrationsarbeit vor Ort ist unserer Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Denn wir wissen und schätzen, was und vor allem wie viel in den Städten und Gemeinden geleistet wird.

Aufgabe von Integrationsmanagerinnen und -managern, wie sie der Pakt für Integration vorsieht, ist die flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Viele Kommunen und Kreise warten schon länger darauf, Integrationsmanager zu beschäftigen. Sie können jetzt loslegen.

„Die Geflüchteten sind in den Kommunen angekommen, jetzt lautet die Aufgabe, sie ordentlich zu integrieren, und dafür brauchen wir die Integrationsmanager“, sagt Landtagsabgeordneter  Katzenstein.

Die Zuwendung für die Förderung des Integrationsmanagements erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung und beginnt mit Beschäftigungsbeginn der Integrationsmanager über einen Förderzeitraum von 24 Monaten, so dass je nach Einzelfall der Förderzeitraum in das Jahr 2019 hineinragen kann.

Die Förderanträge können online über  www.pik-bw.de „Förderantrag Integrationsmanagement“ abgerufen werden.

Zunächst stehen im Wahlkreis Sinsheim die folgenden Mittel zur Verfügung:

Bammental:                      20.065 Euro

Eberbach:                          75.058 Euro

Epfenbach:                        8.175 Euro

Eschelbronn:                     18.5709 Euro

Gaiberg:                             5.945 Euro

Heddesbach:                      2.229 Euro

Heiligkreuzsteinach:         5.945 Euro

Mauer:                              17.092 Euro

Meckesheim:                    16.349 Euro

Neckarbischofsheim:         12.633 Euro

Neckargemünd:                10.404 Euro

Neidenstein:                     8.175 Euro

Reichartshausen:              11.147 Euro

Schönbrunn:                     11.890 Euro

Sinsheim:                           60.938 Euro

Spechbach:                        8.175 Euro

Waibstadt:                         24.524 Euro

Wiesenbach:                     14.863 Euro

Wilhelmsfeld:                   18.579 Euro

Zuzenhausen:                  10.404 Euro

Angelbachtal:                   40.130 Euro

Lobbach:                             8.175 Euro

Helmstadt-Bargen:            12.846 Euro

Und im  Wahlkreis Wiesloch:

Dielheim:                          44.589 Euro

Leimen:                             95.866 Euro

Malsch:                             14.863 Euro

Mühlhausen:                    33.442 Euro

Nußloch:                           37.900 Euro

Rauenberg:                       28.983 Euro

Sandhausen:                     63.910 Euro

Walldorf:                           75.801 Euro

Wiesloch:                          90.664 Euro

St. Leon-Rot:                     77.287 Euro